Ruhegarten: zur StartseiteFriedhof Köln Melaten

Ruhegarten Köln-Melaten – Leistungen

Folgende Leistungen sind im Komplettpaket enthalten

• Erstellung und Bereithaltung des Grabfeldes und der einzelnen Grabstätte
• Lieferung und Montage des für das gewählte Bestattungsangebot vorgesehenen Grabzeichens
• Eingravieren und Tönen der Inschrift bzw. Aufbringen des Bronzeschriftzuges
• Wiederherstellung der Grabstätte nach einer Beisetzung
• Pflege des Grabfeldes sowie der Grabstätte mit Grabzeichen und Inschrift

Grabstätte im Ruhegarten mit Grabzeichen und Grabpflege

Die Preise beinhalten alle Leistungen der Genossenschaft, die mit Erstellung des Grabfeldes bereits erbracht wurden und im Laufe des Nutzungszeitraums der Grabstätte erbracht werden.

Der Nutzungszeitraum für Grabstätten im Ruhegarten beträgt 25 Jahre. Die angebotenen Leistungen sind immer verbunden mit den zugehörigen Grabzeichen und Grabbepflanzung.

Auftragsformulare stehen auf der Seite Grabarten und Verträge unter der jeweiligen Grabart als PDF für die Erst- oder Zweitbeisetzung zum Download bereit.

Städtische Gebühren

Bei Vorsorgeverträgen übernehmen wir gerne die städtischen Gebühren in den Grabvorsorge- und Grabpflegevertrag. Es fallen hierfür ebenfalls 5 % Verwaltungsgebühr auf das Grabnutzungsrecht und die Genehmigungsgebühren für das jeweilige Grabzeichen an. Die Abwicklung der notwendigen Schrift- und Zahlungsverkehrs erfolgt dann über die Steinmetz und Bildhauer Genossenschaft Köln eG.

Grabnutzungsrecht:
- für Sarggrab 1.945,00 € (Ersterwerb 25 Jahre)
- für Urnengrab 1.905,00 € (Ersterwerb 25 Jahre)

Grabzeichen:
- für Stele 346,00 €
- für Liegestein 97,00 €

Beratung und Kontakt

Wenn Sie sich für eine Grabstätte im Ruhegarten interessieren, weitere Fragen zu unserem Angebot haben oder einen Auftrag erteilen möchten, kontaktieren Sie uns bitte.

Wir übernehmen selbstverständlich alle Formalitäten.

Treuhandvereinbarung

Die eingezahlten Beträge werden von der Genossenschaft als Treuhänder angelegt und verwaltet. Auszahlungen erfolgen ausschließlich für nachweislich ausgeführte Leistungen. Erwirtschaftete Erträge werden für Preissteigerungen verwendet und nicht an den Auftraggeber ausgezahlt.